Rechtsanwalt: (IS) Berufungsverfahren Würzburg

Rechtsanwaltskanzlei Abelmann-Brockmann

Rechtsanwalt: (IS) Berufungsverfahren Würzburg
Ihre Rechtsanwaltskanzlei in Würzburg

Adresse
Heinestr. 3
Ort
97070  Würzburg
Telefonnummer
0931 50301
Fax
0931 57516
E-Mail
mail@ra-abelmann-brockmann.de
Website
www.ra-abelmann-brockmann.de

Informationen

Keywords Anwalt, Anwälte, Anwaltskanzlei, Anwaltskanzleien, Arbeitsrecht, Bankrecht, Beitreibung, Brockmann-Abelmann, Bußgeld, Computerrecht, Eherecht, Ehe- u. Familienrecht, Erbrecht, Familienrecht, Forderungsbeitreibungsrecht, Forderungsmanagement, Gesellschaftsrecht, Gewerbemietrecht, Grundstück, Haftpflichtschaden, Herzlich Willkommen in unserer Kanzlei. Wir freuen uns auf Ihren Anruf., Immobilienrecht, Inkasso, Insolvenzrecht, Kündigung, Mietrecht, Nachlassregelung, Nutzungsausfall, RA Kanzlei, Recht, Rechtsanwalt, Rechtsanwälte, Rechtsanwaltskanzlei, Schadenersatzrecht, Schadensersatzrecht, Schadensrecht, Scheidung, Scheidungen, Scheidungsrecht, Sozialrecht, Unfallschadenregulierung, Unterhalt, Verkehrsunfall, Verkehrsunfallrecht, Versicherungsrecht, Vertragsrecht, Wirtschaftsrecht, Zivilrecht.

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Sprechstunden nach Vereinbarung

Produkte Und Services

  • Schadensersatzrecht

    Sollten Sie mit oder ohne eigenes Zutun in einen Verkehrsunfall verwickelt worden sein, finden Sie in uns den richtigen Ansprechpartner. Zunächst geht es darum, den bei Ihnen eingetreten Schaden zu regulieren. Die gegnerische Haftpflichtversicherung muss festgestellt werden und der Fahrzeugschaden festgestellt werden. Sodann ist eine Schilderung des Unfallablaufs an die Versicherung zu geben, sowie der Schaden zu beziffern. Dies alles organsieren wir für Sie. Behilflich ist dabei ein vereidigtes und gerichtlich zugelassenes Sachverständigenbüro.

    Link: Schadensersatzrecht

  • Ehe- und Familienrecht

    Wir helfen Ihnen bei: - Ausbildungsunterhalt - Scheidung - Unterhalt - Umgangsrecht, Sorgerecht

    Link: Ehe- und Familienrecht

  • Arbeitsrecht

    Das Arbeitsrecht regelt die teilweise sehr konträren Interessenslagen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern und versucht hier, einen Ausgleich zu schaffen, was nicht immer gelingt. Nicht vermeidbar sind deshalb immer wieder Meinungsverschiedenheiten über die Rechte und Ansprüche beider Seiten. Da der Arbeitsplatz in der Regel die wirtschaftliche Existenz des Arbeitnehmers sichert, ist die Beachtung arbeitsrechlicher Fristbestimmungen von existenzieller Bedeutung.

    Link: Arbeitsrecht

  • Erbrecht

    Es ist eine Binsenweisheit, dass klare Regelungen für den Erbfall sowohl dem Betroffenen als auch den Erben in ganz erheblichem Maße Ärger und Verdruss ersparen können. Nicht umsonst gibt es das geflügelte Wort: „Vertragt ihr euch noch oder habt ihr schon geerbt?“ Die anwaltliche Beratung führt schnell zu einer Klarheit über die gesetzlichen Möglichkeiten, die sich dem Erblasser bieten, wenn er vermögensrechtliche Regelungen für die Zukunft treffen möchte und dafür ganz bestimmte Vorstellungen hat. Auch für den Erben ist es sinnvoll zu erfahren, welche Möglichkeiten er nach dem Erbfall hat, was Erforderliches getan werden muss, um seine Ansprüche zu sichern und umzusetzen und wie man bei einer unklaren erbrechtlichen Situation dauerhafte und durchsetzbare Regelungen herbeiführt.

    Link: Erbrecht

  • Strafrecht-Ordnungswidrigkeit

    Manchmal schneller und auch überraschender als man denkt, ist man mit strafrechtlichen oder ordnungswidrigkeitsrechtlichen Problemen konfrontiert. Bereits die Verwicklung in einen Autounfall führt in der Regel, wenn man diesen verschuldet hat, zu einer Anzeige, die in ein Bußgeldverfahren oder sogar in ein Strafverfahren münden kann. Wir zeigen Ihnen, wie Sie sich dann korrekt und für Sie günstig verhalten können. Wir klären gemeinsam, welche konkreten Tatbeiträge Ihnen vorgeworfen werden, wie sich diese unter dem Lichte des Gesetzes darstellen und wie Sie damit umgehen müssen.

    Link: Strafrecht-Ordnungswidrigkeit

  • Sozialrecht

    Link: Sozialrecht

  • Schlichtung

    Die Kanzlei Abelmann-Brockmann ist seit dem 25.09.2000 als „anerkannte Gütestelle“ gem. Art. 5 Abs. 2 Satz 1 BaySchlG zugelassen. Diese außergerichtliche Streitschlichtung wurde im Jahr 2000 eingeführt. Der Gesetzgeber hat für bestimmte bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten ein obligatorisches Schlichtungsverfahren vorgeschrieben hat, das vor Einreichung einer Klage am zuständigen Amtsgericht durchgeführt werden muss. Es handelt sich dabei um Streitigkeiten über nachbarrechtliche Ansprüche zwischen Privatpersonen, die Einwirkungen auf das Nachbargrundstück betreffen, Überwuchs, Hinüberfall oder Grenzbaumprobleme. Daneben ist ein Schlichtungsverfahren erforderlich über Ansprüche wegen der Verletzung der persönlichen Ehre und über Streitigkeiten über Ansprüche nach Abschnitt 3 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes.

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